Forderung nach Kennzeichnung von Polizisten
Erstellt von Kuro Sawai am Dienstag 15. September 2009
Wenn sie nichts zu verbergen haben, haben sie doch nichts zu befürchten. Mit diesem Biedermann-Sprüchlein bringen naive Zeitgenossen seit ewig Datenschutz-Bürgerrechtler zum Augenverdrehen. Eine neue, passgerechte Anwendung für diesen Wahlspruch findet sich in der neu entfachten Debatte über die Notwendigkeit von individuellen Kennzeichen für Polizeieinsatzbeamte. Denn selbstverständlich haben friedlich und kompetent ihre Arbeit tuende Polizisten doch davon nichts zu befürchten. Warum sperren die sich dann dagegen?
Das Video über den Polizei-Übergriff gegen harmlose Bürger am Rande der Berliner Demo “Freiheit statt Angst” hat Wirkung gezeigt. Viele Medien berichteten, wenn auch oft eher als Randnotiz.
Die Berliner Polizeiführung sah sich genötigt, in ihrer Pressemitteilung Ermittlungen gegen die Bereitschaftspolizisten anzukündigen und eine “lückenlose Aufklärung” zu versprechen. Die Konsequenz, künftig eine individuelle Kennzeichnung von Einsatzbeamten zu verwirklichen, ist wieder in der Debatte – aber kaum in den Mainstream-Medien aufgenommen. In der Blogospäre hingegen ist es ein großes Thema. (Update- Empfehlung)
Bereits die wie gewohnt prägnante Pressemitteilung des Chaos Computer Clubs (CCC) vom Sonntag (13. September) enthielt die Forderung nach “bundeseinheitliche(n) Nummernschilder(n) für Polizisten”.
Die zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen eingesetzte Schriftart eignet sich dabei gut für eine Erkennung von Straftätern in der Polizei auch auf unscharfen und verwackelten Bildern.
Erst das Auftreten des Grünen-MdB Hans-Christian Ströbele und einer Sprecherin der deutschen Sektion von Amnesty International, Katharina Spieß, in gleicher Sache führte aber dann zu Mainstream-Wirkung aufgrund von Meldungen der Presseagenturen AFP, ddp und dpa.
Vorgeschichte bis in die 1970er Jahre
Mindestens seit “Vorkommnissen” seitens Bereitschaftspolizei-Hundertschaften während der großen Anti-Atom-Demonstrationen der 1970er ist die Forderung nach individueller Kennzeichnung von Polizei-Einsatzkräften vernehmbar. In Hessen und Hamburg gab es – nach meiner Erinnerung – kurzzeitig Umsetzungen der zuvor langwierig ausgehandelten und erprobten Konzepte.
Über die Polizeigewerkschaften gab es von Anfang an großen Druck auf die SPD-geführten Landesregierungen, diese Transparenz der Polizeiarbeit und -fehler nicht einzuführen oder wieder abzuschaffen. Da wo aufrechte Persönlichkeiten wie der frühere SPD-Innensenator von Hamburg, Hartmuth Wrocklage, dem Druck standhielten, machte ein Regierungswechsel unter CDU-Führung die bürgerrechtliche Errrungenschaft zunichte.
Umsetzung in Berlin für 2010 angekündigt
Auch in Berlin ist es wieder eine “Mitte-Links”-Landesregierung, die das Konzept aufgreift. Denn dortige Einsatz-Hundertschaften haben sich über Jahrzehnte einen besonders anstößigen “Ruf” von Brutalität und Gewaltneigung erworben. Nach einer Vielzahl von rechtstaatswidrigen Übergriffen auch gegen Sportfans und Demoteilnehmern gab es in den gegenwärtigen Regierungsparteien hinreichend Unterstützer für einen neuen Anlauf.
Nicht gerade untypisch für die in punkto Bürgerrechten wankelmütige SPD wurde das Gesetzesvorhaben maximal unwürdig “auf die lange Bank verschoben“. Sage und schreibe SECHS Jahre wurde eine “Erprobungsphase” vorgeschaltet, in der Beamte freiwillig persönliche Namens- bzw. Ziffernschilder an der Dienstkleidung tragen durften. Nur um zuletzt zugeben zu müssen, dass nahezu keiner der Polizisten da mitmachte. Die Zahl der “Vorkommnisse” stieg eher als dass sie sank. Nach einem besonders hässlichen Fall meldete Die Welt im Juni 2005:
Im Zusammenhang mit fünf Strafanzeigen gegen Polizisten während des Einsatzes am 1. Mai sagte Polizeipräsident Dieter Glietsch gestern im Innenausschuss: “Wenn die Beamten sich nicht ermitteln lassen, werden wir die individuelle Kennzeichnung der geschlossenen Einheiten einführen.” Der Polizeipräsident machte deutlich, dass er damit den Korpsgeist der Hundertschaften aufbrechen möchte. Es könne nicht sein, dass die Beschuldigten nicht ermittelt werden können. Man müsse die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Vorwürfe wegen Körperverletzung im Amt auch persönlich zugeordnet und aufgeklärt werden können.
Nun sollen also zugleich mit neuen blauen Uniformen ab 2010 ein Namens- und Nummernschild, das sichtbar getragen werden muss, eingeführt werden. Auch diese Verknüpfung mit dem Zeitpunkt neuer Uniformfarben ist sachlich durch NICHTS gerechtfertigt und eine weitere Verschleppungstaktik. Es zeigt sich an diesem Beispiel abschreckend, was für eine Anti-Bürgerpartei größere Teile der SPD von heute sind.
Amnesty und die BündnisGrünen fordern seit Jahrzehnten eine eindeutige Kennzeichnung von Polizisten im Einsatz. Auch die Jusos versuchen es immer wieder in ihrer Partei einzubringen, zuletzt im Januar 2009. Alles weitgehend vergeblich.
Auch die Linkspartei setzt sich – siehe Einführung 2010 – dafür vehement ein. Nun haben es auch die neuen Hoffnungsträger der “Netzgemeinde”, die Piraten, in ihr Wahlmanifest geschrieben. Ob’s was nützt? Wahrscheinlich ist die kontinuierliche Arbeit von Bürgerinitiativen wie die in Hamburg und Lübeck tätigen “Bürger beobachten die Polizei” (und dergleichen) zukunftsträchtiger.
Schlimme Chronik des Justizversagens
Den beiden Journalisten Viktor Funk und Andreas Kraft gelang es, je einen gehaltvollen, kritischen Hintergrund-Artikel zum Versagen der Justiz und Polizei-Führungen in der Frankfurter Rundschau (FR) und dem Kölner Stadtanzeiger (KSta) unterzubringen.
Gegen Berliner Polizisten wird häufig wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt ermittelt: allein 636 Mal im Jahr 2008. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, sechs beschuldigte Beamte wurden freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer. 2007 gab es eine Verurteilung. Die Zahlen sind seit Jahren ähnlich.
So also sieht es tatsächlich aus mit den Chancen auf die von der Berliner Polizeiführung versprochene “lückenlose Aufklärung“. Der von der Berliner Polizei veröffentlichten Sachdarstellung widersprechen mehrere Zeugen (darunter ein Mitarbeiter Ströbeles) sowie glücklicherweise diesmal auch Filmaufnahmen. Diese Zeugenaussagen dokumentiert sehr lesenswert Adrians Blog, dessen Verlinkung auch bereits Teil der Quellenreferenz der CCC-Pressemitteilung am 13. 9. war.
Üblicherweise müssten die strafrechtlich auffällig gewordenen Polizisten nur taktisch schweigen, dann werde nahezu immer das Verfahren “wegen mangelnder Beweise” eingestellt, erläuterte sinngemäß in der FR die bei Amnesty für Polizei und Menschenrechte zuständige Katharina Spieß.
In was für einem feinen bürgerrechtsfeindlichen, (post-)demokratischen Rechtstaat wir doch leben. Wollen WIR weiter so tun, als ob UNS das nichts ausmacht?
Post scriptum:
Zur Abrundung noch zwei nachgereichte Ergänzungen:
1.Bericht eines unschuldig “Festgenommenen” der FsA09, ein kafkaesker Pirat
2. Auslöser für den Polizei-Übergriff waren offenbar brisante Notizen (taz 16.9.)
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